Gut zu wissen
Was kann ich als Arbeitgeber tun?
Die Unterstützungskasse ist der optimale Durchführungsweg für Arbeitnehmer, die eine höhere betriebliche Altersversorgung wünschen oder ihre steuerfreien Höchstbeträge im Rahmen der Direktversicherung (§ 3 Nr. 63 EStG) schon voll ausgeschöpft haben.
Welche Vorteile hat mein Unternehmen?
Beiträge zu einer Unterstützungskasse (§ 4 d EStG) sind in voller Höhe als Betriebsausgabe absetzbar. Das mildert die steuerliche Belastung Ihres Unternehmens. Außerdem können Sie wichtige Fach- und Führungskräfte langfristig binden und hohe Fluktuationskosten vermeiden.
Zusätzlich bietet die Unterstützungskasse folgende Vorteile:
- Die Bilanz des Unternehmens bleibt grundsätzlich unberührt.
- Die Bildung von Rückstellungen ist nicht notwendig.
- Die Arbeitgeberbeiträge sind in voller Höhe lohnsteuerund sozialversicherungsfrei.
- Die Leistungen werden mit den meist niedrigeren Steuersätzen in der Rentenphase belegt.
- Eine Kapitalleistung zu Rentenbeginn ist möglich.
Wie kann ich als Chef persönlich davon profitieren?
Die betriebliche Altersversorgung erhöht die Attraktivität Ihres Unternehmens am Arbeitsmarkt und unterstreicht Ihre soziale Verantwortung gegenüber Ihren Mitarbeitern. Gleichzeitig eröffnet die Unterstützungskasse dem GGF attraktive Möglichkeiten, sich eine angemessene Altersvorsorge aufzubauen.
Wer kann teilnehmen?
Die Unterstützungskasse im BVIZ-Versorgungswerk richtet sich an angestellte Unternehmer und Gesellschafter-Geschäftsführer.
Wer kann versorgt werden?
Die Leistungen aus der Unterstützungskasse versorgen:
- Ehefrau / Ehemann
- Partner einer eingetragenen Lebenspartnerschaft
- Lebensgefährtin / Lebensgefährte
- Kinder
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